Art. 4 Abs. 59 (c) des Verbrauchergesetzes für kundenspezifische Produkte
Ziel dieser Vorschrift ist es zu vermeiden, dass eine nach den spezifischen Wünschen des Kunden produzierte Ware (d.h. eindeutig angepasste Ware, wie bei Teilen aus CNC- oder 3D-Druck) zurückgeschickt wird und der E-Commerce diese dann nicht mehr an Dritte weiterverkaufen kann.
Das in den Artikeln 52 bis 58 des Verbrauchergesetzes vorgesehene Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge und Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, ist bei der Lieferung maßgeschneiderter oder eindeutig kundenangepasster Waren ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass alle Artikel, die über unsere Website bereitgestellt werden, persönlich angepasst sind.
Dies bedeutet natürlich nicht, dass wir nicht für sachliche Mängel des gelieferten Produkts haften